Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser für NRW

posted am: 17 April 2020

Die Regulierung der Wasser- und Abwasserwirtschaft ist eine sehr wichtige Aufgabe. Sie stellt über die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser die optimale Versorgung und Reinhaltung der Gewässer sicher. Im November 2013 wurde sie vom Landtag in Nordrhein-Westfalen erlassen. Neben einigen Neuerungen löste sie den § 61a des Landesabwassergesetzes ab.
Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser von beispielsweise der aqua_plan Ingenieurgesellschaft für Problemlösungen in Hydrologie und Umweltschutz mbH baut auf dem § 61 des Landeswassergesetzes auf. Das Landesumweltministerium darf auf seiner Grundlage weitere Rechtsverordnungen für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen, um die Qualität des Wassers im privaten und öffentlichen Sektor zu garantieren. Bevor es tätig wird, muss der Landtag zusammentreten und seine Zustimmung erteilen.

Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, besteht die Verordnung aus mehreren Teilen. Der erste Abschnitt widmet sich der Selbstüberwachung der jeweiligen Kanalisation. In diese leiten unterschiedliche Institutionen, Unternehmen und private Haushalte ihre Abwässer ein. Hier hat der Gesetzgeber zwei Systeme eingeführt. Im Mischsystem fließen alle Abwasser in ein gemeinsames System. Dazu gehören Niederschlagswasser wie Regen und geschmolzener Schnee. Ferner kommt der Trockenwetterabfluss hinzu. Dieser umfasst das Abwasser von Haushalten und der Industrie. Drittens gibt es Fäkalien und Feststoffe. Der Vorteil liegt darin begründet, dass nur ein Kanalsystem installiert werden muss. Diese Variante ist günstiger und weniger aufwendig. Dagegen steht das Trennsystem. Schmutz- und Regenwasser fließen durch voneinander getrennte Kanäle in das jeweilige Abwassersystem ein. Besonders interessant ist die Behandlung des Regenwassers, das von Dach- und Verkehrsflächen stammt. Es ist weniger belastet und kann meistens direkt in ein anliegendes Gewässer umgeleitet werden.

Über die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser regelt das Land die Grundlagen, auf deren Basis der bauliche und technische Zustand des öffentlichen Kanalsystems auszurichten ist. Nach der Inbetriebnahme kommt es aufgrund biologischer und chemischer Prozesse zu einem Abbau der Bausubstanz. Die Anlagen sind somit einem betriebsbedingten Verschleiß ausgesetzt. Neben der öffentlichen Kanalisation kommt auch die gewerbliche in Betracht. Dazu muss sie mindestens drei Hektar groß sein.
Ein gutes Beispiel sind Entlastungsbauwerke. Diese Bauwerke verfügen über ein Überlaufsystem, mit deren Hilfe das überschüssige Wasser in den nächsten Abschnitt des Kanals abfließen kann. Hier kommen Regenüberlaufbecken zum Einsatz. Sie werden in der DIN 4045 erfasst. Der gewerbliche Betreiber wird vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Abwasserkontrolle auf eigne Gefahr und Kosten auszuführen. Dazu gehören auch die notwendigen Anweisungen und Aufträge, die er selbst erteilt. Die DIN 4045 ergänzt die DIN EN 16323, die für die europäische Union erlassen wurde und in das jeweilige nationale Recht überführt wird.
Der zweite Abschnitt der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser widmet sich den Anlagen, die ober- und unterhalb der Erdoberfläche verlaufen und einer besonderen Behandlung bedürfen. Die Verordnung kennt jedoch auch Ausnahmen. Wird die Abwasserleitung nur für Niederschlagswasser benutzt, kommt diese gesetzliche Regelung nicht zur Anwendung. Das Gleiche gilt, wenn die Leitungen mit dichten Schutzrohren ummantelt worden sind.

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